| Impressum | 30.06.2023 BehandlungsfehlerNicht jede gesundheitliche Schädigung eines Patienten geht auf einen ärztlichen Behandlungsfehler zurück.
        Und es sind auch nicht alle Beeinträchtigungen oder Schädigungen immer vermeidbar. Aus diesem Grund muss jede
        sich anbietende Möglichkeit zur Vermeidung medizinischer Fehler ergriffen werden. Ein wesentlicher Schritt in
        diese Richtung war die gesetzliche Stärkung der Patientenrechte, die auch Kunstfehler und Ärztepfusch mit
        betraf. Gerade nach den häufig auftretenden
        Sportunfällen
        ist eine schnelle medizinische Hilfe erforderlich, um Spätschäden zu vermeiden.Alle Patienten können sich deshalb über die Maßnahmen der Behandler auf diesem Gebiet informieren und die Hilfe
        eines
        spezialisierten Anwalts
        in Anspruch nehmen.
 Im übrigen sorgt die erhöhte Patientensicherheit auf vielen verschiedenen Gebieten für eine Zunahme der
        medizinisch korrekten Behandlungen, und erst die Zusammenarbeit aller im Krankenhausbetrieb beteiligten Ärzte
        kann das Risiko einer Falschbehandlung reduzieren. Dem betroffenen Arzt ist es gelungen, in den Praxen ein
        System der Fehlervermeidung einzurichten, das dem Patienten dient und weiter betrieben werden muss.
 Unterstützt wird diese Arbeit in der Arztpraxis durch das gesetzlich verankerte Recht des Patienten, schon
        frühzeitig rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen und einen
 Fachanwalt
		für Behandlungsfehler mit der weiteren Bearbeitung des Falles zu beauftragen, und die Behandlungsunterlagen und
        OP-Berichte beim Arzt anfordern zu lassen. Der Patient kann dadurch die Qualität der ärztlichen Leistungen
        überprüfen, und den gesamten Verlauf der Operation anhand des Operations-Protokolls nachverfolgen. Es obliegt
        daneben auch dem Behandler, insbesondere dem behandelnden Facharzt, die medizinischen
        Rahmenvorgaben
        einzuhalten und die Ansprüche des Patienten auf Schmerzensgeld oder Schadensersatz vollständig abzuwehren.
 
 Medizinische Fehlbehandlung:
 Jede nicht ordnungsgemäße und den normalen medizinischen und
        technischen Standards
        nicht entsprechende Behandlung durch den angestellten Arzt im Krankenhaus oder durch den Chefarzt versteht sich
        als Eingriff in die körperliche Unversehrtheit des Patienten, für die im Zweifel keine Einwilligung erteilt
        wurde. Ein Kunstfehler kann alle medizinischen Bereiche der ärztliche Tätigkeit betreffen; er kann einen nur
        medizinischen Charakter haben, er kann aber auch auf einem Organisationsverschulden oder auf einer
 Nichteinhaltung der Hygienevorschriften
        beruhen. Daneben kann es sich auch Fehler des medizinischen Hilfspersonals handeln, für die der behandelnde
        Arzt vollumfänglich haftet. Auch eine fehlende oder unvollständige Aufklärung über den Ablauf und die Risiken
        der Behandlung und die Bedeutung des medizinischen Eingriffs kann eine
 Pflichtverletzung
        des Behandlungsvertrags darstellen und dann auch Schadenersatzansprüche des Patienten gegenüber dem Behandler
        zur Folge haben.
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